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Übergangsregel

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  1. [Vermessung] Eine Regel zum Korrigieren des Abschlussfehlers in einem Polygonzug. Die Übergangsregel verteilt den Abschlussfehler, indem die Nordwerte und Ostwerte jedes Polygonzugpunktes proportional zu den Differenzen des Nordwertes und Ostwertes in jeder Richtung geändert werden. Genauer ausgedrückt: Für jede Nordwertkoordinate wird eine Korrektur als Differenz der Nordwerte in dieser Richtung, dividiert durch die Summe der Differenzen der Nordwerte aller Richtungen, berechnet. Analog wird für jede Ostwertkoordinate eine Korrektur mit den Differenzen der Ostwerte berechnet. Die Korrekturen werden nacheinander additiv auf jedes Koordinatenpaar angewendet, bis das letzte Koordinatenpaar um den gesamten Abschlussfehlerbetrag korrigiert wurde. Die Übergangsregel setzt voraus, dass Verlaufsrichtungen mit einem höheren Genauigkeitsgrad gemessen werden als die Entfernungen. In der Regel erfolgt der Ausgleich des Winkelabschlussfehlers bei beobachteten Winkeln, bevor eine Korrektur mit der Übergangsregel durchgeführt wird. Die Korrekturen erfolgen dabei proportional zu den X- und Y-Komponenten der gemessenen Linie. Die Übergangsregel wird selten verwendet, da sie nur in Fällen gültig ist, in denen die gemessenen Linien näherungsweise parallel zum Gitter des Koordinatensystems, in dem der Polygonzug berechnet wird, verlaufen.

Siehe auch